Interesse geweckt?
Wir freuen uns auf ein erstes, kostenfreies Beratungsgespräch.
Terminvereinbarung unter
+43 676 480 63 00
Als externe Datenschutzbeauftragte (DSB) unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zu einem modernen und rechtskonformen Datenschutz.
Die Experten der DSGVO-zt GmbH sind die Ansprechpartner für den Verantwortlichen (Unternehmensleitung). Außerdem sind sie die Schnittstelle zu Betroffenen und zur Datenschutzbehörde in allen Fragen des Datenschutzes. Sie können Ihre Ressourcen für Ihr Business einsetzen und wissen Ihren Datenschutz in fachkundigen Händen. Zahlreiche Unternehmen haben uns die Verantwortung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übertragen. Diese nehmen wir mit größter Sorgfalt wahr.
Wir verfügen über exzellentes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzes. In rechtlichen Fragen stehen uns auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwälte zur Seite.
Als Ziviltechniker sind wir befugt, Sie sowohl gegenüber den Betroffenen als auch gegenüber der Datenschutzbehörde zu vertreten.
Ob und wann ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben ist, wird in einem persönlichen Gespräch geklärt.
Kommunikation mit der DSB Datenschutzbehörde und mit betroffenen Personen
Laufende Kontrolle DSGVO-relevanter Dokumente wie das VdV (Verzeichnis der Verarbei-tungstätigkeiten)
Beratung des Verantwortlichen – z.B. bei Datenschutzvorfällen.
Überwachung der Verarbeitung Personenbezogener Daten auf DSGVO-Konformität
Prüfung der Prüfung der Technische-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs) auf den Stand der Technik
Erfahrung und Kompetenz als Datenschutz-Ziviltechniker
Sicherheit durch staatliche Befugnis, garantierte Unabhängigkeit
Absicherung durch Generali-Haftpflichtversicherung über 1 Mio
Akzeptanz des externen Datenschutzbeauftragter sowohl bei Betroffenen als auch bei der Datenschutzbehörde
Einsparung der Ausbildungskosten
Externer Datenschutzbeauftragter hat keinen Kündigungsschutz
Im Hintergrund beantworten Juristen mit Datenschutz-Expertise rechtliche Fragen
Festlegen der zu vertretenden rechtlichen Unternehmensteile
Prüfen und Ergänzen der datenschutzrechtlich relevanten Dokumentation
Ergänzen der Organisationsgrundlagen (Bekanntgabe von Abläufen)
Kommunikation mit der Datenschutzbehörde