Akkreditierte DSGVO Zertifizierungsstelle

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ANFRAGE

Externe Datenschutz-Beauftragte

Als externe Datenschutzbeauftragte (DSB) unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg zu einem modernen und rechtskonformen Datenschutz. 



Die Experten der DSGVO-zt GmbH sind die Ansprechpartner für den Verantwortlichen (Unternehmensleitung). Außerdem sind sie die Schnittstelle zu Betroffenen und zur Datenschutzbehörde in allen Fragen des Datenschutzes. Sie können Ihre Ressourcen für Ihr Business einsetzen und wissen Ihren Datenschutz in fachkundigen Händen. Zahlreiche Unternehmen haben uns die Verantwortung und die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten übertragen. Diese nehmen wir mit größter Sorgfalt wahr.


Wir verfügen über exzellentes Fachwissen und jahrzehntelange Erfahrung auf dem Gebiet des Datenschutzes. In rechtlichen Fragen stehen uns auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwälte zur Seite.

Vertretungsvollmacht:

Als Ziviltechniker sind wir befugt, Sie sowohl gegenüber den Betroffenen als auch gegenüber der Datenschutzbehörde zu vertreten.

Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?

Ob und wann ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben ist, wird in einem persönlichen Gespräch geklärt.

Mehr Informationen downloaden

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten:

Kommunikation mit der DSB Datenschutzbehörde und mit betroffenen Personen

Laufende Kontrolle DSGVO-relevanter Dokumente wie das VdV (Verzeichnis der Verarbei-tungstätigkeiten) 

Beratung des Verantwortlichen – z.B. bei Datenschutzvorfällen.

Überwachung der Verarbeitung Personenbezogener Daten auf DSGVO-Konformität

Prüfung der Prüfung der Technische-Organisatorischen Maßnahmen (TOMs)  auf den Stand der Technik

Vorteile eines „Externer Datenschutzbeauftragten“:

Erfahrung und Kompetenz als Datenschutz-Ziviltechniker

Sicherheit durch staatliche Befugnis, garantierte Unabhängigkeit

Absicherung durch Generali-Haftpflichtversicherung über 1 Mio

Akzeptanz des externen Datenschutzbeauftragter sowohl bei Betroffenen als auch bei der Datenschutzbehörde

Einsparung der Ausbildungskosten

Externer Datenschutzbeauftragter hat keinen Kündigungsschutz

Im Hintergrund beantworten Juristen mit Datenschutz-Expertise rechtliche Fragen 

Ablauf der Übernahme „Externer Datenschutzbeauftragter“:

Festlegen der zu vertretenden rechtlichen Unternehmensteile

Prüfen und Ergänzen der datenschutzrechtlich relevanten Dokumentation

Ergänzen der Organisationsgrundlagen (Bekanntgabe von Abläufen)

Kommunikation mit der Datenschutzbehörde

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