Privacy by Design und Privacy by Default
Datenschutz in 2 Minuten:
Unser Tagebuch in der IT-Welt ist um ein aktuelles Kapitel reicher: Privacy by Design und Privacy by Default
Die Technikgestaltung im Rahmen der TOMs wird im Art. 25 DSGVO festgelegt.
Die Auslegung der DSGVO-zt GmbH ist folgende:
Der Verantwortliche ist daher verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sowie die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen bei der Verarbeitung zu treffen. Die Maßnahmen können vom Einsatz modernster technischer Lösungen bis hin zu grundlegende Schulungen der Mitarbeiter (beispielsweise im Umgang mit Kundendaten) reichen. Aber auch die Gewährleistung der Rechte der Betroffenen sowie die Pseudonymisierung werden als weitere Maßnahmen genannt.
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